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Erbschaftssteuer optimieren beim Vererben und Verschenken von Immobilien
Angesichts der in den letzten Jahren extrem stark angestiegenen Immobilienpreise in München und Umgebung wird bei der Vererbung einer Immobilie (Haus, Wohnung, Grundstück) fast immer eine nicht unerhebliche Erbschaftssteuer fällig, selbst wenn die Erb*innen als Kinder oder Ehegatt*innen nah mit dem/der Erblasser*in verwandt sind. Die Übertragung einer Immobilie zu Lebzeiten unter Vorbehalt von Nießbrauch oder Wohnungsrecht kann die Erbschaftssteuer erheblich reduzieren oder sogar entfallen lassen. Bei einer lebzeitigen Übertragung sind jedoch zahlreiche Fallstricke zu beachten, damit der Übergeber sein Wohnungsrecht behalten kann und kein Streit zwischen den Erben entsteht. In Fällen, in denen eine Übertragung der Immobilie zu Lebzeiten nicht der richtige Weg ist, kann auch durch die geschickte Gestaltung des Testaments eine erhebliche Steuerersparnis erreicht werden. Anders als früher wird bei der Bewertung von Immobilien nicht mehr der für die Erwerber*innen sehr günstige Einheitswert angewendet, sondern der Verkehrswert. Durch geschickte Gestaltung können allerdings durch den Steuerpflichtigen erhebliche Spielräume bei der Bewertung von Immobilien genutzt werden.
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Erbschaftssteuer optimieren beim Vererben und Verschenken von Immobilien
Angesichts der in den letzten Jahren extrem stark angestiegenen Immobilienpreise in München und Umgebung wird bei der Vererbung einer Immobilie (Haus, Wohnung, Grundstück) fast immer eine nicht unerhebliche Erbschaftssteuer fällig, selbst wenn die Erb*innen als Kinder oder Ehegatt*innen nah mit dem/der Erblasser*in verwandt sind. Die Übertragung einer Immobilie zu Lebzeiten unter Vorbehalt von Nießbrauch oder Wohnungsrecht kann die Erbschaftssteuer erheblich reduzieren oder sogar entfallen lassen. Bei einer lebzeitigen Übertragung sind jedoch zahlreiche Fallstricke zu beachten, damit der Übergeber sein Wohnungsrecht behalten kann und kein Streit zwischen den Erben entsteht. In Fällen, in denen eine Übertragung der Immobilie zu Lebzeiten nicht der richtige Weg ist, kann auch durch die geschickte Gestaltung des Testaments eine erhebliche Steuerersparnis erreicht werden. Anders als früher wird bei der Bewertung von Immobilien nicht mehr der für die Erwerber*innen sehr günstige Einheitswert angewendet, sondern der Verkehrswert. Durch geschickte Gestaltung können allerdings durch den Steuerpflichtigen erhebliche Spielräume bei der Bewertung von Immobilien genutzt werden.
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Gebühr11,00 €ermäßigte Gebühr7,50 €
- Kursnummer: 231-1915-S
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StartMi. 15.03.2023
19:00 UhrEndeMi. 15.03.2023
20:30 Uhr
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Termin
Dozent*in:
Markus Sebastian Rainer
Geschäftsstelle: Starnberg
Starnberg, vhs, Bahnhofplatz 14, II. OG, Raum 23
Bahnhofplatz 14
Raum 23