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Landratsamt Starnberg, Mitarbeiter*innen Pflegestützpunkt,

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Pflegebedürftigkeit: Vom Antrag bis zum Pflegegrad
Do. 26.03.2026 18:00
Herrsching

Wer Pflegeleistungen als gesetzlich Versicherter in Anspruch nehmen will, muss zunächst einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellen und eine Pflegebegutachtung durchlaufen. Vielen Menschen fällt es schwer, den Verlust der eigenen Selbständigkeit überprüfen zu lassen. Sie empfinden das Verfahren bei der Pflegekasse als eine große Herausforderung. Für die Einstufung in einen Pflegegrad ist es entscheidend, wie sehr die Selbständigkeit beeinträchtigt ist. Der Pflegestützpunkt Starnberg informiert, worauf man bei der Antragstellung und Begutachtung achten sollte. Der Vortrag ist gebührenfrei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Der Raum ist barrierefrei zugänglich. In Kooperation mit dem Pflegestützpunkt des LRA Starnberg.

Kursnummer 261-4410-A
Kursdetails ansehen
Gebühr: kostenlos
Dozent*in: Mitarbeiter*innen Pflegestützpunkt, Landratsamt Starnberg
Pflegebedürftigkeit: Vom Pflegegeld bis zur Verhinderungspflege
Do. 21.05.2026 18:00
Herrsching

Leistungen der Pflegekasse hängen vom Pflegegrad ab und davon, ob die Pflege zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung stattfindet. Einen Überblick hierüber zu behalten, fällt den Betroffenen und den Angehörigen oft schwer. Welche Gelder und Leistungen stehen Ihnen zur Verfügung: Pflegegeld oder Pflegesachleistung, Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag, Tagespflege, Pflegeheim? Welche Kombinationen der Leistungen sind möglich? Der Pflegestützpunkt Starnberg beantwortet diese und weitere Fragen zu Leistungen der Pflegekasse. Der Vortrag ist gebührenfrei. eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Der Raum ist barrierefrei zugänglich. In Kooperation mit dem Pflegestützpunkt des LRA Starnberg.

Kursnummer 261-4411-A
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Gebühr: kostenlos
Dozent*in: Mitarbeiter*innen Pflegestützpunkt, Landratsamt Starnberg
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